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England Jahrzehnte lang das optimale Gründungsland für Deutsche Unternehmer !

Der Brexit naht: Was passiert mit der Limited?

Die britische Limited war verführerisch. Der Gruendungsaufwand betrug rund 100 Euro, das Haftungskapital einen Pfund.

Nach der Gruendung konnte der Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt und die Gesellschaft von hier aus gefuehrt werden. Schätzungsweise 10.000 der einst über 50.000 deutschen Limiteds existieren noch. Was passiert mit ihnen nach dem Brexit – und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?

Setzt sich in der Rechtsprechung die Aberkennung der Rechtsfähigkeit deutscher Limiteds infolge des Brexit durch, dann hat das zur Folge, dass Limiteds als „nicht existent“ gelten. Es wird dann so getan, also ob es sich nicht um eine Körperschaft handelt, die Limited wird rechtlich behandelt wie eine Personengesellschaft bzw. - wenn sie nur einen einzigen Gesellschafter hat - ein Einzelunternehmen. Die Haftungsbeschränkung entfällt.

Letzteres gilt auch für die Ltd. & Co. KG.

Ein solcher Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter betrifft allerdings nicht englische Stiftungs-Limiteds, weil hier die Beteiligung der Mitglieder am Gesellschaftsvermögen ausgeschlossen ist. Hierüber wird sich das deutsche Recht auch nach Inkrafttreten der Rechtswirkungen des Brexit nicht hinwegsetzen können.

Steuerlich allerdings ändert sich nichts. Denn Anfang 2019 hat der Bundestag in weiser Voraussicht das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Es bestimmt im Wesentlichen, dass „allein der Brexit“ sich nicht auf die steuerliche Anerkennung von Limiteds auswirkt. Das ist deshalb so wichtig, weil ansonsten eine Liquidationsbesteuerung – einschließlich der Auflösung Stiller Reserven – zu befürchten gewesen wäre.

Unternehmer, deren Limited in Deutschland ein eingeführtes Geschäft betreiben, können also aufatmen – steuerlich kann ihnen der Brexit egal sein, so lange ihre Limited im englischen Handelsregister eingetragen bleibt.    

Stiftungs LTD 

Für die Gründung einer Stiftungs Limited (Limited by Guarantee) benötigen wir einen Direktor und mindestens ein Mitglied, welches mit einem vorher festgesetzten Betrag haftet. Als Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften eingetragen werden. Die Währung ist GBP .

Bei Bedarf stellen wir Ihnen ein Mitglied für 100,00 € jährlich zur Verfügung. Bei der Stiftungs Limited können die Gewinne nicht entnommen werden!

Folgende Konstellationen sind mit diesem Paket möglich:

  • Eintragung einer Zweigniederlassung in Deutschland (Fragen sie vorab bei einer Bank, ob Sie ein Konto bekommen)

  • Komplementär einer Kommanditgesellschaft in Deutschland

  • Kommanditist einer Kommanditgesellschaft in Deutschland

  • Beteiligung an GmbHs oder Unternehmergesellschaften

  • Erwerb von Immobilien

 

                                                                                                                                                                  Paket - Preis 649,00 € netto

Im Paket - Preis sind folgende Dienstleistungen enthalten :

  • Registrierung der „Stiftungs Limited“ innerhalb von 24 Stunden

  • Company Secretary und Registered Office für das 1. Jahr

  • Certificate of Incorporation in deutsch und englisch

  • Memorandum and Articles of Association (Gesellschaftervertrag) in deutsch und englisch

  • Gesellschafterbeschluss Direktor mit Beschluss für Kontoeröffnung und Eintragung ins Handelsregister in deutsch und englisch

  • Handelsregisterauszug Direktor (Certificate of Director) mit Apostille in deutsch/englisch, Lieferzeit 3-4 Wochen

  • Beglaubigte Übersetzung aller Dokumente von gerichtsbestellter Übersetzerin

  • Befreiung von der englischen Steuer (Schriftwechsel mit dem Inlandrevenue)

                                                                                                                                                 Jährliche Kosten ab dem 2. Jahr 299,00 € netto

Wenn die Gesellschaft nicht tätig war.

Folgende Leistungen sind im Preis enthalten:

Stellung Secretary / Stellung Registered Office / Einreichung des Confirmation Statement (Jahresbericht) / Einreichung der Nullbilanz – DCA-Form.

                                                                                                                                                 Jährliche Kosten ab dem 2. Jahr 399,00 € netto

Wenn die Gesellschaft tätig war / ist :

Folgende Leistungen sind im Preis enthalten:

Stellung Secretary / Stellung Registered Office / Einreichung des Confirmation Statement (Jahresbericht) / Übertragung der deutschen Bilanzwerte in die englischen Formblätter (small accounts) und elektronische Einreichung beim Companieshouse.

Beachten Sie folgendes:

Jedes Handelsregistergericht in Deutschland hat andere Vorschriften für den Vertretungsnachweis des Direktors. Bitte fragen Sie beim für Sie zuständigen Handelsregistergericht nach ob das Certificate of Director mit Apostille und beglaubigter Übersetzung als Vertretungsnachweis ausreicht, oder ob Sie eine Notarbescheinigung eines englischen Notars mit Apostille und beglaubigter Übersetzung benötigen.

Der Aufpreis für die Notarbescheinigung bei Wegfall des Certificates of Directors beträgt 160,00 € netto

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