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Wir zeigen Ihnen gerne den Weg,

wie Sie ganz legal Steuern sparen.

Ohne Angst vor Steuerhinterziehung

Ohne Angst vor Gewerbeuntersagung

Ohne Angst vor Pfändungen

Ihre Arbeit = Umsatz  bleibt  zum größten Teil bei  Ihnen, da niedrige Steuern = legaler Gewinn = eigenes Geld für Sie !

Auch Deutsche / Österreichische /  Niederlassungen / Repräsentanzen sind auch anonym ohne Probleme möglich.

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Ausführliche Beschreibung
Die Vorteile einer Gründung in Bulgarien
Sie finden in Bulgarien die besten Produktions- und Beschäftigungsbedingungen.​

Haftungsrisiko oder laufende Betriebskosten können Sie sehr stark reduzieren.

Im Vergleich zu Deutschland und anderen Ländern der EU ist Bulgarien ein Steuerparadies.

Die Einkommens- und Körperschaftssteuer beträgt nur 10 %. Die Quellensteuer auf Dividenden und Liquidationsanteile beträgt nur 5 %. Bulgarien hat mit über 60 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. 

Der Mindestlohn für Personal ist niedrig  ( 1,72 € ) Stand 2019 und die Sozialversicherung eher günstig. Die Bevölkerung verfügt über einen hohen Bildungsgrad.

Eine EOOD/OOD ist eine vollwertige EU-Firma. Der Vorteil einer EOOD/OOD ist, dass Sie zur Gründung dafür nicht nach Bulgarien anreisen müssen.

Wenn Sie mit Ihrer bulgarischen Firma nicht in Bulgarien leben oder arbeiten möchten, empfiehlt es sich, einen Büroservice zu nutzen, damit Sie Ihre Geschäfte vorrangig in Bulgarien abwickeln, um so steuerpflichtige Einkommen in anderen Ländern zu vermeiden.

Mit dem Büroservice schützen Sie auch Ihre Privatsphäre. Gerade wenn Sie vorwiegend Ihre Geschäfte von zuhause aus tätigen. So kann kein unerwarteter Besuch vor der Tür stehen.

Oder Sie nutzen eine zusätzliche Geschäftsadresse im Ausland und stellen so eine Internationalität Ihres Geschäftes her.

Günstige Mietkosten, Kauf von Immobilien zu Preisen, die Sie nicht glauben werden.

Die von uns empfohlene Unternehmensform ist EOOD, OOD. Ihre Besonderheiten sind:

  • Ein oder mehrere Gesellschafter. ( hier liegt der Unterschied in der Bezeichnung EOOD, OOD )

  • Der einzige Gesellschafter kann der Alleingeschäftsführer des Unternehmens sein.

  • Es liegt keine Anforderung für das Vorhandensein von einem bulgarischen Gesellschafter oder Geschäftsführer oder Sekretär etc. vor.

  • Keine Jahresgebühren für die Führung der Eintragung des Unternehmens.

  • Die Gesellschafter haften nicht für die Schulden des Unternehmens .

  • Gesellschaftskapital ab 1 EUR. ( Wir gründen mit 50,00 € Stammkapital, welches wir vorlegen )

INTERNATIONALE  BANKKONTEN IN BULGARIEN

Eröffnung von internationalen Bankkonten in Bulgarien. Dieses Produkt ermöglicht Ihnen die Fernbenutzung des bulgarischen Bankensystems. Es ist nicht notwendig, dass Sie Bulgarien persönlich besuchen.

Die Vorteile sind:

  • Die Zinserträge sind steuerfrei;

  • Die Bankeinlagen bis zu 100.000,-- EUR sind 100% gesetzlich abgesichert;

  • Der niedrige Wert der persönlichen Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steueraufwendungen durch Verlagerung von Ihrem internationalen Einkommen auf Ihr bulgarisches Bankkonto zu minimieren;

"EuGH-Urteil bezüglich Meisterbrief"

Info:

Zu einem EuGH-Urteil bezüglich Meisterbrief
und Dienstleistungsfreiheit

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-215/01 vom 11.12.2003) können ausländische Unternehmer ohne Eintragung in die deutsche Handwerksrolle Aufträge im Land durchführen - und zwar nicht nur vorübergehend. Eine Eintragungs-pflicht ist laut EuGH nicht mit dem EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Außerdem: wenn sich ein ausländisches EU-Unternehmen in die deutsche Handwerksrolle eintragen wolle, dürfe dies nicht zu übermäßigen Kosten oder Verzögerungen führen.

Bis zu diesem Urteil mussten ausländische EU-Unternehmen für die Eintragung bis zu 1000 Euro bezahlen und bis zu 3-5 Monate darauf warten.

Dieses Urteil ermöglicht es deutschen Handwerker- Gesellen in Bulgarien - wo es keinen Zwang zum Meisterbrief gibt - mit wenig Geld eine haftungs-günstige  EOOD/ GmbH zu gründen und rechtmäßig von Bulgarien aus in Deutschland tätig zu werden. Und dieses nicht nur einmalig sondern dauerhaft.

"Niederlassungsfreiheit":

die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt die gezielte und legale Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften, also auch in Bulgarien und anderer EU-Länder. Erforderlich ist jedoch, dass es sich nicht lediglich um eine reine Briefkastenfirma handelt. Das ist in Bulgarien leicht und kostengünstig zu vermeiden - Buchhaltung, Umsatzsteueranmeldungen, Bilanz, Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern, aktiver Firmensitz, Bestellung eines Vorort-Repräsentanten und so weiter.

"Info Steuerliche Erfassung:"

Unsere Steuerberater in Bulgarien übernehmen die buchhalterische Tätigkeit wie Erstellung der Steuererklärung Ihres Unternehmens und Anmeldung beim Finanzamt in Bulgarien, Veröffentlichung der Bilanzen und gesetzliche Vertretung vor den Steuerbehörden.

Keine Pflicht zur Umsatzsteueranmeldung

Eine Pflicht zur Umsatzsteueranmeldung entsteht im Prinzip erst nach Erreichen eines steuerpflichtigen Umsatzes von 50.000,00 BGN (grob umgerechnet ca. 25.000,00 Euro) innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums - immer rückwirkend berechnet aus dem aktuellen Monat. Also 11 Monate zurück den Umsatz ausrechnen und feststellen, ob die Grenze überschritten wurde oder der Umsatz sich in der 12 Monatsvorgabe befindet.

"Geschäftsführerberufung"

… wussten Sie, grundsätzlich kann jede natürliche geschäftsfähige Person zum Geschäftsführer bestellt werden. So muss der Geschäftsführer nicht selbst Gesellschafter sein oder über kaufmännische Fähigkeiten verfügen. 

Günstige Flüge von Deutschland nach Sofia Bulgarien 

Hin/Rückflüge schon ab 86,00 €

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Günstige Mietwagen mit Super Service in  Bulgarien 

Top Rent-a-Car Bulgarien  Top Partner bei Mietwagen
Preisbeispiel:
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Sie suchen Banken für Ihre Gesellschaften oder für sich persönlich?Hier ein paar Empfehlungen:

Wichtig Information in eigener Sache

WBC World Business Center Limited leistet keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieses ist den entsprechenden Berufsständen vorbehalten. Unsere Web-Seiten dienen lediglich der allgemeinen Informationen und geben die uns bekannte wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Situation für Auslandsgesellschaften in Deutschland wieder. Unser Informationsangebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. Wir selber führen keine Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. durch .

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