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Warum Sie Limiteds in Irland

der Britischen LTD vorziehen sollten!

Im Zuge des kommenden EU-Austritts der großen Nachbarinsel sieht die grüne Insel viel Potential, Großbritannien in Zahlen der Unternehmensgründung zu verdrängen. Denn der Brexit kann womöglich dafür sorgen, dass einige noch bestehende Vorteile von englischen Limiteds bald wegfallen werden – etwa die großzügige Kleinunternehmerregelung von knapp 106.000€, unter der man mit einer englischen Umsatzsteuernummer fakturieren kann, aber keine Steuer abführen muss.

Warum irische Limiteds britischen bald überlegen sind:

Irland führt sich an, die durch den EU-Austritt Großbritanniens möglicherweise bleibende Lücken zu füllen und richtet sich statt auf Großkonzerne (für die Irland dennoch attraktiv bleibt) zunehmend auf kleinere Unternehmer aus. Die jüngste Reform des irischen Gesellschaftsrechtes, das dieses radikal vereinfacht, zeigt in diese Richtung.

Allerdings schickt sich Großbritannien mit seinem Transparenzregister momentan an, sämtliche Anonymität für Firmengründungen zu beseitigen. So wird ein Register Wirtschaftlicher Berechtigter aufgebaut, der sämtliche Treuhandstrukturen auf englischen Boden überflüssig macht. Anonym kann man bald kaum mehr mit einer UK-Limited agieren.

Kein Wunder, dass die kleine Nachbarinsel Irland seine Chance kommen sieht und hofft Großbritannien beim Export seiner Rechtsform zu verdrängen. Allein in Deutschland sind über 70.000 Limiteds rechtsfähig im Handelsregister eingetragen – bald könnten es auch irische Limiteds sein.

 

Denn solange Irland ein EU-Mitglied ist, können sich irische Limiteds voll rechtsfähig in jedem Land in den Handelsregister eintragen lassen, zahlen dann aber natürlich örtliche Steuern. Aber auch Substanz-Lösungen um die niedrige 12,5% Steuerlast in Irland zu genießen sind durch die Gesellschaftsrechtsreform deutlich attraktiver geworden.

Die irische Limited im Detail

Mit der Reform orientiert sich Irland am Recht Englands in alten, guten Zeiten. DieVorschriften sind einfach, 10 Minuten jährlicher Kontakt mit den irischen Behörden reichen meistens aus. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Senkung von 2 auf 1 benötigten Direktor.

Wie britische Limiteds gibt es kein Mindestkapital zur Einzahlung bei der haftungsbeschränkten Private Limited Company. Sie ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person vergleichbar mit einer GmbH. Statt 25.000€ Mindesteinlage zu leisten ist sie ähnlich einer GmbH aber voll in Deutschland rechtsfähig, wie nach einschlägigen EuGH-Entscheidungen mittlerweile feststeht.

Zahlen irische Limiteds ihre Körperschaftssteuer in Irland, so fällt mit 12,5% einer der niedrigsten Sätze innerhalb der EU an. Eine vergleichsweise großzügige Kleinunternehmerregelung von 37.500€ für Dienstleistungen und 75.000€ für Handel ermöglicht Geringverdienern mit einer irischen VAT abzurechnen, die Umsatzsteuer von 23% jedoch nicht abzuführen. Ein Audit fällt erst bei größeren Unternehmen an – ab über 50 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 3,65 Millionen oder einem Jahresumsatz über 7,3 Millionen Euro.

Ein Audit greift bei kleineren Unternehmen nur, sofern der Jahresabschluss mit großer Verspätung abgegeben wurde.

Die Buchhaltung sollte laufend erfolgen und mit einem einmaligen Jahresabschluss enden. Zudem ist nach Gründung der irischen Limited eine Eröffnungsbilanz vorzulegen. Zusätzlich ist 6 Monate nach Gründung der Stichtag der Abgabe des jährlichen Annual Returns. Hier handelt es sich lediglich um ein Lebenszeichen der Limited, in dem aktuelle Eigentumsverhältnisse und der Geschäftsgegenstand durchgegeben werden. 

Kombiniert mit den mittlerweile leistbaren Gründungskosten und voller Anonymität durchTreuhänder kann Irland deshalb auch gerade für kleinere Freelancer und ortsunabhängige Selbstständige interessant sein, die ihr Haftungsrisiko minimieren möchten.

 

Zu guter Letzt sollte man auch nicht vergessen, dass Irland ein Vorreiter neuer FinTech-Technologien ist, die Banking und Zahlungsverkehr gerade für kleinere Unternehmen massiv vereinfachen. Eine irische Limited bekommt so zum Beispiel sehr einfach ein voll SEPA-fähiges Geschäftskonto. 

Führung einer Irischen Limited in Deutschland, Österreich u.a.

Für die Eintragung und Führung einer Irischen Limited in Deutschland/Österreich gelten die gleichen Bedingungen, die noch für britische Limiteds gelten.

Beide Gesellschaftsformen sind uneingeschränkt rechtsfähig in Deutschland. Sie müssen dazu beim Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet werden.

Steuern zahlen sie zu üblichen Sätzen in ihren Gemeinden, ganz genau wie deutsche Kapitalgesellschaften.

 

Sie haben aber eben den Vorteil einer nicht benötigten Mindesteinlage und 100% möglicher Anonymität. Mit einer Ansäßigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes ist bis auf den Annual Return keine Kommunikation mit Irland nötig.

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